Negativzinsen

Seit 2014 ist der Einlagenzins der Europäischen Zentralbank (EZB) im negativen Bereich, was sich auch auf andere Zinssätze wie zum Beispiel den EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) auswirkt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH), der in Österreich die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren ist, hat bei Verbraucherkrediten bereits im Jahre 2017 ausgesprochen, dass negative Referenzzinssätze bei der Zinsberechnung zu berücksichtigen sind und entsprechend weitergegeben werden müssen.
Die Frage, ob ein negativer Referenzzinssatz auch bei Unternehmerkrediten oder Unternehmerleasingverträgen berücksichtigt werden muss, ist hingegen noch nicht abschließend geklärt.
Tatsache ist: Einseitig ausgestaltete Zinsgleitklauseln sind auch für Unternehmer gröblich benachteiligend, da diese zu einer ungleichen Verteilung nachträglicher Preisschwankungen führen. Es ist daher nicht ersichtlich, wieso sich die bisherige OGH Judikatur lediglich auf Verbraucher beziehen sollte. Dies gilt insbesondere für sogenannte „Indikator-Floorklauseln“, bei denen ein Mindestzinssatz über das „Einfrieren“ der Berechnungsgröße schlagend wird (EURIBOR = 0).
Die Weitergabe von Negativzinsen ist insbesondere auch im Bereich der Finanzierung von Bauherrenmodellen relevant. Aufgrund des (gewerblichen) Finanzierungszwecks gehen Kreditinstitute oftmals davon aus, dass es sich bei den Kreditnehmern um Unternehmer handelt. Banken haben in diesen Fällen in der Regel weder eine Kompensationsleistung erbracht, noch haben diese die zukünftig zu zahlenden Zinsen richtig gestellt.
Die Gerichte geben mittlerweile auch den Unternehmern Recht, wobei Entscheidungen dahingehend gefällt werden, dass die Kreditinstitute auch bei den Unternehmen Negativzinsen von der verrechneten Bankmarge abziehen müssen, vgl. Sie hierzu bitte zum Beispiel das Urteil des Handelsgerichts Wien gegenüber der Volksbank im Jahr 2018.
Darüber hinaus hat im Frühjahr 2019 das Landesgericht Steyr klargestellt, dass selbst auch Städte und Gemeinden Anspruch auf Rückerstattung zu viel bezahlter Zinsen haben, die sich in Folge eines negativen Referenzzinssatzes ergeben.