Unternehmensdarstellung und Unternehmensbewertung, die wichtigsten und zwingend notwendigen M&A Instrumente

Die wichtigsten M&A Instrumente, die auf jeden Fall vorliegen müssen, sind
  • die ausführliche Unternehmensdarstellung (Exposé) und
  • die marktgerechte Unternehmensbewertung,
auf deren Basis die breite und zielführende Marktansprache gestartet werden kann.
Mangelt es an Zeit, Energie oder Geduld, um diese Themen angemessen anzugehen, sind Zugeständnisse nicht nur beim Kaufpreis und der Finanzierung unumgänglich. Zeit ist eben Geld. Es gilt also ins „Schaufenster“ zu stellen, was vorhanden und wichtig ist!
Produkte werden beworben, indem sowohl die Einzigartigkeit von Leistungsmerkmalen als auch der Nutzen für die Kunden attraktiv herausgestellt werden. Fragen werden proaktiv beantwortet. Es wird nichts versprochen, was sich bei näherem Hinsehen als unzutreffend erweist. Diese Kardinalregeln gelten auch für die Unternehmensdarstellung (Exposé). Dabei divergieren die Interessen von potenziellen Käufern und Verkäufer, wobei der Kaufpreis nur eine Frage von sehr vielen ist. Je aussagefähiger und wahrer die Unternehmensdarstellung ist, desto geringer ist der sich daran anschließende Arbeits- und Verhandlungsbedarf, was natürlich auch für den erfolgreichen Verkaufsabschluss den zentralen Faktor bildet.
Um auf einem marktfähigen Angebotspreis aufbauen zu können, lohnt sich immer die Bewertung des Unternehmens durch einen erfahrenen M&A Bewerter, damit u.a. auch spätere Preisanpassungen nach unten auf jeden Fall vermieden werden können. Bei der breiten und zielführenden Marktansprache sortiert zudem der marktfähige Angebotspreis die Schnäppchenjäger sowie Unerfahrenen aus und verringert somit den nicht zu unterschätzenden Aufwand. Im günstigen Fall können immer noch die interessierten Käufer in ein Bieterverfahren geführt werden, um Preispotenziale abzuschöpfen.
Eine größtmögliche Diskretion und eine breite Marktansprache gelingen allerdings einzig unter Einschaltung eines unabhängigen erfahrenen M&A Beraters.
Hierzu weisen wir Sie gerne auf die beiden folgenden Links hin: